Die Gesellschaft

Compass Asset Management wurde im Jahr 1998 durch ein Team von Experten mit langjähriger Erfahrung im internationalen Finanzwesen gegründet.

Vermögensverwaltung

Investmentfonds

Handel und Vermittlung von Anleihen
Seit 2007 besitzt sie die Bewilligung der FINMA für die Tätigkeit als Fondsverwalter und seit 2017 als Wertpapierhändler.

KAG

Am 1. Januar 2007 ist das Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) in Kraft getreten, welches in der Schweiz erstmalig die Möglichkeit eröffnet, die Tätigkeit der Verwaltung ausländischer kollektiver Kapitalanlagen der Überwachung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) zu unterwerfen.
Die Compass Asset Management war die erste schweizerische Gesellschaft, die von der FINMA mit Beschluss vom 22. Februar 2007 die Bewilligung nach diesem Gesetz erhielt. Diese Bewilligung erlaubt es der Compass AM, die Verwaltung von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen zu übernehmen.

Die Überwachung durch die FINMA bedeutet für uns:
  • Verpflichtung zur Dokumentierung der Entscheidungsprozesse
  • Trennung der Funktionen
  • Doppelbesetzung der Rollen (Vertretungsperson)
  • Compliance und interne Audits
  • Externe Audits durch eine nach Maßgabe der Standards der FINMA qualifizierte Revisionsgesellschaft (in unserem Fall Price Waterhouse Coopers)
Die Revision stellt sicher, dass:
  • die Vorschriften zur Rechnungslegung und zur Geldwäschebekämpfung eingehalten werden
  • die Richtlinien der FINMA zur Unternehmensstruktur eingehalten und die vorgeschriebenen Arbeitsverfahren stets angewendet werden
Der Revisor muss der FINMA etwaige Unregelmäßigkeiten umgehend melden.
Aktivmitglied des VSV, welcher seinen Mitgliedern die Einhaltung strenger Verhaltensregeln auferlegt (Standesregeln).

VSV

Die Compass Asset Management ist Aktivmitglied des VSV, welcher seinen Mitgliedern die Einhaltung strenger Verhaltensregeln auferlegt (Standesregeln), die sich folgendermaßen zusammenfassen lassen:
  • Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche zur Umsetzung des Geldwäschereigesetzes (GwG);
  • Schutz der Anleger im Rahmen der beauftragten Vermögensverwaltung;
  • Vorschriften zur Unabhängigkeit der Vermögensverwaltung;
  • Das anvertraute und verwaltete Vermögen wird bei der Bank auf den Namen des betreffenden Kunden hinterlegt. Die Verwaltung erfolgt gestützt auf eine auf Verwaltungshandlungen beschränkte Vollmacht.

Die Standesregeln sind für alle Mitglieder des VSV verbindlich. Die Mitglieder des VSV werden jährlich einer Revision der internen Verfahren durch eine entsprechend qualifizierte Revisionsgesellschaft unterzogen.

Die Partner

Das Team

Privacy Policy menu

© Copyright 2018 Compass Asset Management SA